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Pünktlich mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit grünt in deutschen Wohnungen nicht nur das Tannengrün. Schimmelbefall macht sich in seiner Farbenpracht an Wänden und Decken breit. Die möglichen Ursachen hierfür sind vielfältig und für den Laien in der Regel nicht erkennbar. Wahrscheinlich liegt hier der Grund, warum so viele unnötige Verfahren vor Gericht landen.
In den meisten Fällen von Schimmelpilzbefall sind weder Vermieter noch Mieter die alleinigen Schuldigen. Vielmehr werden Schimmelpilzschäden sowohl durch Schwachstellen in der Bausubstanz als auch fehlerhaftes Nutzerverhalten verursacht. Solche Auseinandersetzungen enden daher oft mit einem rechtlichen Unentschieden.
Bei erkanntem oder vermutetem Schimmelpilzbefall in Innenräumen muss die höchste Priorität auf dem Schutz der Raumnutzer vor potenziellen Gesundheitsgefahren liegen.
Allein aus diesem Grund ist es unhaltbar, dass oftmals erst nach Monaten oder Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen Abhilfe geschaffen werden kann. Gleich, ob die Mieter im Rechtsstreit unterliegen oder gewinnen: Die möglichen gesundheitlichen Risiken durch mikrobielle Belastungen tragen sie in jedem Fall, sofern sie die Wohnung nicht ohnehin verlassen. Hier müssen sich alle Betroffenen die Frage stellen, was sie durch einen langwierigen Streit wirklich gewinnen können.
Bei Fällen von Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen lohnt es sich in der Regel nicht, langwierige Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Richtige Vorgehensweise von Beginn an spart Geld und Zeit zugunsten von Mieter und Vermieter.
Sinnvoller ist es, frühzeitig einen qualifizierten Sachverständigen zurate zu ziehen. Der Sachverständige schätzt die Gefährdung richtig ein und klärt die Ursachen. Durch zutreffende Analyse des Sachverhaltes von Beginn an können oftmals Aspekte eingebracht werden, die beide Parteien zu mehr Verständnis und Einsicht bewegen und so die Lawine gerichtlicher Auseinandersetzungen verhindern.
Selbstverständlich kann es all dies nicht zum Nulltarif geben. Jedoch wird bei näherer Betrachtung schnell deutlich, dass die hier entstehenden Kosten nur einen Bruchteil der vielen gerichtlichen Verfahren betragen. Der größte Vorteil besteht jedoch darin, dass die Schäden deutlich schneller beseitigt und die potenzielle Gefahr abgewendet werden kann.
03.11.2009
Winterzeit Schimmel Schimmelbefall Schimmelpilz Feuchtigkeit
Winterzeit gleich Schimmelzeit
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Thomas
Grünewald
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)
Düsseldorf
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