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Die Heizkosten machen in privaten Haushalten den größten Teil der gesamten Wohnnebenkosten aus. Ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Der Energieausweis soll das ändern: Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick erkennbar.

Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mit-gliedstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland wird diese Bestim-mung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in nationales Recht umgesetzt. Was für neu errichtete Wohngebäude schon seit einigen Jahren gilt, wurde ab 01. Juli 2008 schrittweise auch für Wohngebäude im Bestand eingeführt. Künftig müssen Eigentümer und Vermieter von Häusern und Wohnungen bei Verkauf bzw. Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Auch wer sein Haus umfassend umbaut oder die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert, muss unabhängig von einem Nutzerwechsel, einen Energieausweis erstellen lassen.

Unterschieden wird zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis, der auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs des Gebäudes erstellt wird (Bedarfsausweis), und dem verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis), der auf der Grundlage des tat-sächlichen gemessenen Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt wird. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2008 Pflicht.

Seit dem 01. Januar 2009 ist der Energieausweis unabhängig vom Baujahr für alle Wohngebäude (nur wenige Ausnahmen) Pflicht! Es drohen Bußgelder und evtl. Streitigkeiten mit Mietern/Käufern!

Entsprechend der EnEV 2007, die am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, gilt folgendes auszugsweise:

• Für Wohngebäude, die neu errichtet, umfassend umgebaut oder umfassend erweitert werden, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen.
• Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde, besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
• Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis bis auf wenige Ausnahmefälle Pflicht.
• Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gilt Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Sollen Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, muss in der Regel ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgelegt werden.

Zum 01.10.2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)in Kraft.

15.06.2009
Energieausweis Energieberatung Heizkosten Verbrauch EnEV Energieeinsparverordnung
Der Energieausweis für Wohngebäude
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Markus
Philippski
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Sachsenkam
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