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10678
Pünktlich mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit grünt in deutschen Wohnungen nicht nur das Tannengrün. Schimmelbefall macht sich in seiner Farbenpracht an Wänden und Decken breit. Die möglichen Ursachen hierfür sind vielfältig und für den Laien in der Regel nicht erkennbar. Wahrscheinlich liegt hier der Grund, warum so viele unnötige Verfahren vor Gericht landen.
In den meisten Fällen von Schimmelpilzbefall sind weder Vermieter noch Mieter die alleinigen Schuldigen. Vielmehr werden Schimmelpilzschäden sowohl durch Schwachstellen in der Bausubstanz als auch fehlerhaftes Nutzerverhalten verursacht. Solche Auseinandersetzungen enden daher oft mit einem rechtlichen Unentschieden.
Bei erkanntem oder vermutetem Schimmelpilzbefall in Innenräumen muss die höchste Priorität auf dem Schutz der Raumnutzer vor potenziellen Gesundheitsgefahren liegen.
Allein aus diesem Grund ist es unhaltbar, dass oftmals erst nach Monaten oder Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen Abhilfe geschaffen werden kann. Gleich, ob die Mieter im Rechtsstreit unterliegen oder gewinnen: Die möglichen gesundheitlichen Risiken durch mikrobielle Belastungen tragen sie in jedem Fall, sofern sie die Wohnung nicht ohnehin verlassen. Hier müssen sich alle Betroffenen die Frage stellen, was sie durch einen langwierigen Streit wirklich gewinnen können.
Bei Fällen von Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen lohnt es sich in der Regel nicht, langwierige Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Richtige Vorgehensweise von Beginn an spart Geld und Zeit zugunsten von Mieter und Vermieter.
Sinnvoller ist es, frühzeitig einen qualifizierten Sachverständigen zurate zu ziehen. Der Sachverständige schätzt die Gefährdung richtig ein und klärt die Ursachen. Durch zutreffende Analyse des Sachverhaltes von Beginn an können oftmals Aspekte eingebracht werden, die beide Parteien zu mehr Verständnis und Einsicht bewegen und so die Lawine gerichtlicher Auseinandersetzungen verhindern.
Selbstverständlich kann es all dies nicht zum Nulltarif geben. Jedoch wird bei näherer Betrachtung schnell deutlich, dass die hier entstehenden Kosten nur einen Bruchteil der vielen gerichtlichen Verfahren betragen. Der größte Vorteil besteht jedoch darin, dass die Schäden deutlich schneller beseitigt und die potenzielle Gefahr abgewendet werden kann.
03.11.2009
Winterzeit Schimmel Schimmelbefall Schimmelpilz Feuchtigkeit
Winterzeit gleich Schimmelzeit
10678
Thomas
Grünewald
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)
Düsseldorf
Corellistraße
85
40593
0211
4080009
0211
4080010
www.Sv-Gruenewald.de
info@sv-gruenewald.de
Erstellung von Bauzustandsanalysen Altbau
Abdichtungen von Neu- und Altbauten
Holz- und Bautenschutz
Schimmelschäden
Begleitung bei Immobilienerwerb -Häusercheck-
Bauschadensgutachten
Energieberatung, Bauzustandsgutachten, Bauschadensgutachten, Schimmelgutachten, Begleitung Bauabnahme, Wertgutachten, Baubegleitende Qualitätssicherung
1
11002
Schimmel auf der Wand? = marode Bausubstanz!?
Oder: Der Zahn der Zeit ! (Shakespeares)
Mensch und Bauwerk verbindet etwas ganz Auffälliges: Nämlich die Lebensdauer von durchschnittlich 80 Jahren. Denn: So wie die Menschen altern, so erleiden Bauwerke in dieser Zeit eine Altersminderung bis zur Unbewohnbarkeit, wenn sie nicht regelmäßig gepflegt und gewartet werden! sagt Baumeister Schwedler aus Krefeld. Seit fast 30 Jahren ist er tätig als Bausachverständiger und hat Hunderte von Gebäuden untersucht, -insbesondere Bauwerke der Jahrhundertwende 1900. Aber auch die Nachkriegsbauten der 50er bis in die 70er und 80er Jahre sind betroffen.
Erste Anzeichen von maroder Baubstanz sind Feuchteflecken und Schimmelbefall auf den Innenseiten der Außenwände und auf den anschließenden Bauteilen. Mit Einsatz von Messgeräten und Laboruntersuchungen der entnommenen Baustoffe kommt man den Ursachen für den Schimmel auf die Spur. Natürlich geben dabei die baukonstruktiven und bautechnologischen Standards im Baujahr wichtige Hinweise für den Fortschritt der Altersminderung. Nicht in jedem Monat des Jahres ist der Befall gleichmäßig auffällig, weil der zeitliche Schwerpunkt von eindringendem Regenwasser in die Wintermonate fällt mit ihren orkanartigen Stürmen und hohen Niederschlagsmengen. Die zu diesen Zeiten erheblich kalten Temperaturen in Verbindung mit Abkühlung der Außenwände tragen sehr auffällig zur Schimmelbildung bei. Leider ist weder den Bewohnern noch den Eigentümern vielfach dieser Zusammenhang klar, so dass es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Baumeister Schwedler empfiehlt deshalb vor einer Auseinandersetzung eine Bausubstanzuntersuchung mit Bauberatung und Terminsbericht zu veranlassen. Daran sollen beide Beteiligten -Hauseigentümer und Bewohner- teilnehmen, damit die Verantwortlichkeit für den Schimmelbefall sofort einsichtig wird. Für diese Beratung werden in der Regel im Krefelder Raum wenige hundert Euro investiert werden müssen.
Abschließend zum Verständnis baukonstruktiver Defizite noch ein Hinweis auf die technologischen Ursachen der Schimmelbildung. Außenwände sind gegen eindringenden Schlagregen in der Regel geschützt durch Anstriche und mineralische Putze an verputzten Häusern, sowie durch mineralische Fugenmörtel bei verklinkerten Fassaden. Nun wirken über Jahrzehnte im Winter Schlagregen gegen die Außenwände ein und gleichzeitig jahreszeitliche und tageszeitliche Temperaturänderungen. Die eben genannten Baustoffe dehnen sich am Tage und ziehen sich zusammen in der kalten Nacht. So entstehen mikroskopisch kleine also mit dem Auge nicht erkennbar Risse und Defekte, die das Regenwasser kapillar begierig aufnehmen. In der kalten Nacht gefriert das Wasser zu Eis und vergrößert erheblich sein Volumen mit der Folge zunehmender Defekte in der Fassade. Das ist der physikalische Hintergrund der Altersminderung. Nach 10 bis 30 Jahren -so stellt Baumeister Schwedler fest -ist es soweit: Abhängig von der Qualität der Bauteile und der Zeit ist die Speicherfähigkeit der Außenwand so erheblich überschritten, dass das Regenwasser die Innenseite der Außenwände erreicht und auf Anstrichen und Tapeten zu Schimmelpizbefall führt! Der "Zahn der Zeit" ist Realität geworden. Weitere detailierte Informationen einschließlich der zum "Baumangel-Zielbaums" können im Internet abgerufen werden.
27.08.2009
Schimmelpilz, Feuchtigkeitsschäden,
Schimmelpilz
11002
Peter
Schwedler
Baumeister Schwedler - Architekt
Krefeld
Flensburger Zeile
1 E
47829
02151
42822
02151
477017
www.baumeister-schwedler.de
info@baumeister-schwedler.de
Bauzustandsgutachten, Bauschadensgutachten, Schimmelgutachten, Begleitung Bauabnahme, Baubegleitende Qualitätssicherung
1
10905
Die Heizkosten machen in privaten Haushalten den größten Teil der gesamten Wohnnebenkosten aus. Ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Der Energieausweis soll das ändern: Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick erkennbar.
Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mit-gliedstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland wird diese Bestim-mung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in nationales Recht umgesetzt. Was für neu errichtete Wohngebäude schon seit einigen Jahren gilt, wurde ab 01. Juli 2008 schrittweise auch für Wohngebäude im Bestand eingeführt. Künftig müssen Eigentümer und Vermieter von Häusern und Wohnungen bei Verkauf bzw. Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Auch wer sein Haus umfassend umbaut oder die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert, muss unabhängig von einem Nutzerwechsel, einen Energieausweis erstellen lassen.
Unterschieden wird zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis, der auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs des Gebäudes erstellt wird (Bedarfsausweis), und dem verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis), der auf der Grundlage des tat-sächlichen gemessenen Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt wird. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2008 Pflicht.
Seit dem 01. Januar 2009 ist der Energieausweis unabhängig vom Baujahr für alle Wohngebäude (nur wenige Ausnahmen) Pflicht! Es drohen Bußgelder und evtl. Streitigkeiten mit Mietern/Käufern!
Entsprechend der EnEV 2007, die am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, gilt folgendes auszugsweise:
Für Wohngebäude, die neu errichtet, umfassend umgebaut oder umfassend erweitert werden, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen.
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde, besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis bis auf wenige Ausnahmefälle Pflicht.
Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gilt Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Sollen Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, muss in der Regel ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgelegt werden.
Zum 01.10.2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)in Kraft.
15.06.2009
Energieausweis Energieberatung Heizkosten Verbrauch EnEV Energieeinsparverordnung
Der Energieausweis für Wohngebäude
10905
Markus
Philippski
Sachverstäendigenbüro Philippski
Sachsenkam
Grünbichlstraße
6
83679
08021
9342
08021
9452
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Bundesweit und international (z. B. Italien, Israel, Spanien, etc.) tätig! Weitere Niederlassung in NRW: Kinderhauser Straße 231 in 48147 Münster
Energiepass, Energieberatung, Bauzustandsgutachten, Bauschadensgutachten, Schimmelgutachten, Begleitung Bauabnahme, Wertgutachten, Baubegleitende Qualitätssicherung, Vermessung
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Pünktlich mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit grünt in deutschen Wohnungen nicht nur das Tannengrün. Schimmelbefall macht sich in seiner Farbenpracht an Wänden und Decken breit. Die möglichen Ursachen hierfür sind vielfältig und für den Laien in der Regel nicht erkennbar. Wahrscheinlich liegt hier der Grund, warum so viele unnötige Verfahren vor Gericht landen.
In den meisten Fällen von Schimmelpilzbefall sind weder Vermieter noch Mieter die alleinigen Schuldigen. Vielmehr werden Schimmelpilzschäden sowohl durch Schwachstellen in der Bausubstanz als auch fehlerhaftes Nutzerverhalten verursacht. Solche Auseinandersetzungen enden daher oft mit einem rechtlichen Unentschieden.
Bei erkanntem oder vermutetem Schimmelpilzbefall in Innenräumen muss die höchste Priorität auf dem Schutz der Raumnutzer vor potenziellen Gesundheitsgefahren liegen.
Allein aus diesem Grund ist es unhaltbar, dass oftmals erst nach Monaten oder Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen Abhilfe geschaffen werden kann. Gleich, ob die Mieter im Rechtsstreit unterliegen oder gewinnen: Die möglichen gesundheitlichen Risiken durch mikrobielle Belastungen tragen sie in jedem Fall, sofern sie die Wohnung nicht ohnehin verlassen. Hier müssen sich alle Betroffenen die Frage stellen, was sie durch einen langwierigen Streit wirklich gewinnen können.
Bei Fällen von Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen lohnt es sich in der Regel nicht, langwierige Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Richtige Vorgehensweise von Beginn an spart Geld und Zeit zugunsten von Mieter und Vermieter.
Sinnvoller ist es, frühzeitig einen qualifizierten Sachverständigen zurate zu ziehen. Der Sachverständige schätzt die Gefährdung richtig ein und klärt die Ursachen. Durch zutreffende Analyse des Sachverhaltes von Beginn an können oftmals Aspekte eingebracht werden, die beide Parteien zu mehr Verständnis und Einsicht bewegen und so die Lawine gerichtlicher Auseinandersetzungen verhindern.
Selbstverständlich kann es all dies nicht zum Nulltarif geben. Jedoch wird bei näherer Betrachtung schnell deutlich, dass die hier entstehenden Kosten nur einen Bruchteil der vielen gerichtlichen Verfahren betragen. Der größte Vorteil besteht jedoch darin, dass die Schäden deutlich schneller beseitigt und die potenzielle Gefahr abgewendet werden kann.
03.11.2009
Winterzeit Schimmel Schimmelbefall Schimmelpilz Feuchtigkeit
Winterzeit gleich Schimmelzeit
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Thomas
Grünewald
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)
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Abdichtungen von Neu- und Altbauten
Holz- und Bautenschutz
Schimmelschäden
Begleitung bei Immobilienerwerb -Häusercheck-
Bauschadensgutachten
Energieberatung, Bauzustandsgutachten, Bauschadensgutachten, Schimmelgutachten, Begleitung Bauabnahme, Wertgutachten, Baubegleitende Qualitätssicherung
1
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Schimmel auf der Wand? = marode Bausubstanz!?
Oder: Der Zahn der Zeit ! (Shakespeares)
Mensch und Bauwerk verbindet etwas ganz Auffälliges: Nämlich die Lebensdauer von durchschnittlich 80 Jahren. Denn: So wie die Menschen altern, so erleiden Bauwerke in dieser Zeit eine Altersminderung bis zur Unbewohnbarkeit, wenn sie nicht regelmäßig gepflegt und gewartet werden! sagt Baumeister Schwedler aus Krefeld. Seit fast 30 Jahren ist er tätig als Bausachverständiger und hat Hunderte von Gebäuden untersucht, -insbesondere Bauwerke der Jahrhundertwende 1900. Aber auch die Nachkriegsbauten der 50er bis in die 70er und 80er Jahre sind betroffen.
Erste Anzeichen von maroder Baubstanz sind Feuchteflecken und Schimmelbefall auf den Innenseiten der Außenwände und auf den anschließenden Bauteilen. Mit Einsatz von Messgeräten und Laboruntersuchungen der entnommenen Baustoffe kommt man den Ursachen für den Schimmel auf die Spur. Natürlich geben dabei die baukonstruktiven und bautechnologischen Standards im Baujahr wichtige Hinweise für den Fortschritt der Altersminderung. Nicht in jedem Monat des Jahres ist der Befall gleichmäßig auffällig, weil der zeitliche Schwerpunkt von eindringendem Regenwasser in die Wintermonate fällt mit ihren orkanartigen Stürmen und hohen Niederschlagsmengen. Die zu diesen Zeiten erheblich kalten Temperaturen in Verbindung mit Abkühlung der Außenwände tragen sehr auffällig zur Schimmelbildung bei. Leider ist weder den Bewohnern noch den Eigentümern vielfach dieser Zusammenhang klar, so dass es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Baumeister Schwedler empfiehlt deshalb vor einer Auseinandersetzung eine Bausubstanzuntersuchung mit Bauberatung und Terminsbericht zu veranlassen. Daran sollen beide Beteiligten -Hauseigentümer und Bewohner- teilnehmen, damit die Verantwortlichkeit für den Schimmelbefall sofort einsichtig wird. Für diese Beratung werden in der Regel im Krefelder Raum wenige hundert Euro investiert werden müssen.
Abschließend zum Verständnis baukonstruktiver Defizite noch ein Hinweis auf die technologischen Ursachen der Schimmelbildung. Außenwände sind gegen eindringenden Schlagregen in der Regel geschützt durch Anstriche und mineralische Putze an verputzten Häusern, sowie durch mineralische Fugenmörtel bei verklinkerten Fassaden. Nun wirken über Jahrzehnte im Winter Schlagregen gegen die Außenwände ein und gleichzeitig jahreszeitliche und tageszeitliche Temperaturänderungen. Die eben genannten Baustoffe dehnen sich am Tage und ziehen sich zusammen in der kalten Nacht. So entstehen mikroskopisch kleine also mit dem Auge nicht erkennbar Risse und Defekte, die das Regenwasser kapillar begierig aufnehmen. In der kalten Nacht gefriert das Wasser zu Eis und vergrößert erheblich sein Volumen mit der Folge zunehmender Defekte in der Fassade. Das ist der physikalische Hintergrund der Altersminderung. Nach 10 bis 30 Jahren -so stellt Baumeister Schwedler fest -ist es soweit: Abhängig von der Qualität der Bauteile und der Zeit ist die Speicherfähigkeit der Außenwand so erheblich überschritten, dass das Regenwasser die Innenseite der Außenwände erreicht und auf Anstrichen und Tapeten zu Schimmelpizbefall führt! Der "Zahn der Zeit" ist Realität geworden. Weitere detailierte Informationen einschließlich der zum "Baumangel-Zielbaums" können im Internet abgerufen werden.
27.08.2009
Schimmelpilz, Feuchtigkeitsschäden,
Schimmelpilz
11002
Peter
Schwedler
Baumeister Schwedler - Architekt
Krefeld
Flensburger Zeile
1 E
47829
02151
42822
02151
477017
www.baumeister-schwedler.de
info@baumeister-schwedler.de
Bauzustandsgutachten, Bauschadensgutachten, Schimmelgutachten, Begleitung Bauabnahme, Baubegleitende Qualitätssicherung
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Die Heizkosten machen in privaten Haushalten den größten Teil der gesamten Wohnnebenkosten aus. Ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Der Energieausweis soll das ändern: Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick erkennbar.
Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mit-gliedstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland wird diese Bestim-mung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in nationales Recht umgesetzt. Was für neu errichtete Wohngebäude schon seit einigen Jahren gilt, wurde ab 01. Juli 2008 schrittweise auch für Wohngebäude im Bestand eingeführt. Künftig müssen Eigentümer und Vermieter von Häusern und Wohnungen bei Verkauf bzw. Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Auch wer sein Haus umfassend umbaut oder die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert, muss unabhängig von einem Nutzerwechsel, einen Energieausweis erstellen lassen.
Unterschieden wird zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis, der auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs des Gebäudes erstellt wird (Bedarfsausweis), und dem verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis), der auf der Grundlage des tat-sächlichen gemessenen Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt wird. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2008 Pflicht.
Seit dem 01. Januar 2009 ist der Energieausweis unabhängig vom Baujahr für alle Wohngebäude (nur wenige Ausnahmen) Pflicht! Es drohen Bußgelder und evtl. Streitigkeiten mit Mietern/Käufern!
Entsprechend der EnEV 2007, die am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, gilt folgendes auszugsweise:
Für Wohngebäude, die neu errichtet, umfassend umgebaut oder umfassend erweitert werden, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen.
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde, besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis bis auf wenige Ausnahmefälle Pflicht.
Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gilt Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Sollen Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, muss in der Regel ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgelegt werden.
Zum 01.10.2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)in Kraft.
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Energieausweis Energieberatung Heizkosten Verbrauch EnEV Energieeinsparverordnung
Der Energieausweis für Wohngebäude
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Bundesweit und international (z. B. Italien, Israel, Spanien, etc.) tätig! Weitere Niederlassung in NRW: Kinderhauser Straße 231 in 48147 Münster
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